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   BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07   

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https://dejure.org/2009,10836
BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07 (https://dejure.org/2009,10836)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07 (https://dejure.org/2009,10836)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 1003/07 (https://dejure.org/2009,10836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 S 1 GG) durch Verpflichtung zur Duldung der Durchleitung von Trinkwasser einschließlich Strom- und Steuerkabeln unter Privatgrundstück gem § 128 WasG NW - keine unverhältnismäßige Verstärkung der Eigentumsbeschränkung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Durchleiten" nach § 128 Abs. 1 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG)

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; LwG § 128 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Duldung des Durchleitens von Wasser durch eine bestehende unterirdische Leitung einschließlich der dazugehörigen Strom- und Steuerkabel mangels eines substantiierten Angriffs gegen die Regelung des § 128 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07
    Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 64 ).

    Die Schwelle eines Verfassungsverstoßes, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Entscheidungen der Gerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Eigentumsgrundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 79, 292 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07
    Die Schwelle eines Verfassungsverstoßes, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Entscheidungen der Gerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Eigentumsgrundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 79, 292 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07
    Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 64 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ) nicht vorliegen.
  • BVerwG, 16.02.2007 - 7 B 8.07

    Inhaltsbestimmung des Eigentums; Sozialpflichtigkeit des Eigentums; Duldung von

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 2007 (veröffentlicht in NVwZ 2007, S. 707) zurückgewiesen.
  • VG Stade, 14.10.2015 - 1 A 3174/13

    Bestimmtheit; Bestimmtheit, inhaltliche; Duldungsanordnung; Duldungsverfügung;

    Dass es sich bei der Inanspruchnahme von Privateigentum durch eine Duldungsanordnung um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung und nicht um eine Enteignung handelt, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, der die Kammer folgt, geklärt (BVerwG, Beschluss vom 16.2.2007 - 7 B 8.07 -, juris; daran anschließend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.6.2009 - 1 BvR 1003/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 3 S 1537/08

    Duldungsanordnung nach § 88 Abs. 2 WasG BW; "Ausführung eines Unternehmens"

    Zur "Ausführung des Unternehmens" zählt nicht allein die Schaffung und Erhaltung der zweckentsprechenden baulichen und technischen Einrichtungen, sondern auch und gerade deren Betrieb, der das aktuelle und zukünftige Durchleiten als solches einschließt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 09.11.2006 - 20 A 2136/05 -, juris [bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 16.02.2007 - 7 B 8.07 -, NVwZ 2007, 707; Nicht-Annahmebeschluss des BVerfG vom 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07 -, juris -Ls.]).
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